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   OLG Stuttgart, 30.09.1994 - 2 U 3/94   

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https://dejure.org/1994,5661
OLG Stuttgart, 30.09.1994 - 2 U 3/94 (https://dejure.org/1994,5661)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.09.1994 - 2 U 3/94 (https://dejure.org/1994,5661)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. September 1994 - 2 U 3/94 (https://dejure.org/1994,5661)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 13 Abs. 2 Nr. 1
    Irreführung durch Werbung mit einem Auslaufmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 1994, 902
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.04.1986 - I ZR 56/84

    Sommerpreiswerbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.1994 - 2 U 3/94
    Die Rechtsprechung hat sich bisher mit der Problematik vor allem im Bereich der Skibranche auseinandergesetzt und hier eine Aufklärungspflicht bejaht (BGH a.a.O. und WRP 1986, 603 ff; OLG Düsseldorf WRP 1976, 474; OLG Bamberg WRP 1978, 212 - Skibindung).
  • BGH, 06.11.1981 - I ZR 164/79

    Ski-Auslaufmodelle

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.1994 - 2 U 3/94
    Eine solche besteht im Rahmen von § 3 UWG nicht schlechthin hinsichtlich aller Eigenschaften einer Ware, die im Verkehr als weniger vorteilhaft angesehen werden könnten, sondern nur dann, wenn die in Frage stehenden Eigenschaften nach der Auffassung des Publikums wesentlich, also den Kaufentschluss zu beeinflussen geeignet, sind (BGH WRP 1982, 266 - Skiauslaufmodelle).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.1987 - 2 U 35/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.1994 - 2 U 3/94
    Darüber hinaus wurde eine Hinweispflicht z. B. auch bei Farbfernsehern bejaht (OLG Hamm WRP 1989, 529), verneint hingegen z.B. bei Sportschuhen (OLG Düsseldorf GRUR 1987, 450) und bei Jogging-Anzügen (KG WRP 1988, 301).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 63/96

    Auslaufmodelle I - Irreführung/Beschaffenheit

    Zutreffend hat das Berufungsgericht zunächst unter Hinweis auf eine frühere Entscheidung (OLG Stuttgart WRP 1994, 902, 905) den rechtlichen Ausgangspunkt beschrieben: Danach kann das Verschweigen einer Tatsache - wie derjenigen, daß es sich um ein Auslaufmodell handele - nur dann als eine irreführende Angabe i.S. von § 3 UWG angesehen werden, wenn den Werbenden eine Aufklärungspflicht trifft.

    Das Berufungsgericht hat auf eine entsprechende Üblichkeit aufgrund der vorgelegten Anzeigen sowie aufgrund eigener Marktbeobachtung geschlossen (Verweis auf OLG Stuttgart WRP 1994, 902, 905).

  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 61/97

    Pflicht des Wettbewerbers zur Aufklärung über negative Eigenschaften eines

    Zutreffend hat das Berufungsgericht zunächst unter Verweisung auf frühere Entscheidungen (OLG Stuttgart WRP 1994, 902 und Urt. v. 15.3.1996 - 2 U 90/95) den rechtlichen Ausgangspunkt beschrieben: Danach kann das Verschweigen einer Tatsache - wie derjenigen, daß es sich um ein Auslaufmodell handele - nur dann als eine irreführende Angabe i.S. von § 3 UWG angesehen werden, wenn den Werbenden eine Aufklärungspflicht trifft.

    Das Berufungsgericht hat aufgrund eigener Marktbeobachtung auf eine entsprechende Übung geschlossen (BU 17 sowie Verweis auf OLG Stuttgart WRP 1994, 902, 905 und auf Urt. v. 15.3.1996 - 2 U 90/95).

  • OLG Stuttgart, 12.05.2000 - 2 U 251/99

    Begriff des Auslaufmodells

    Denn auch im Fall der Werbung für ein Haushaltsgroßgerät erwartet der Verbraucher ggf. einen Hinweis auf dessen Eigenschaft als Auslaufmodell (BGH WRP 2000, 514, 516 - Auslaufmodelle III, Senat WRP 1994, 902, 905 dort ging es u.a. um die Werbung für eine Waschmaschine; allgemein: Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 3 UWG Rn. 49 b).
  • OLG Naumburg, 11.08.1998 - 7 U 33/98

    Wettberwerbsrechtliche Unterlassung einer Werbung; Verschweigen von Tatsachen in

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